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Telekommunikation -  neue Medien

 

 

 

Telekommunikationsrecht

 

Seit vielen Jahren berät Rechtsanwalt Piepenbrock Unternehmen im Telekommunikationesrecht und den damit zusammenhängenden Fragen

 

Als Telekommunikationsrecht (auch: TK-Recht) wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sämtlichen Arten der Telekommunikation einen rechtlichen Rahmen gibt. In Deutschland ist es vor allem durch die Liberalisierung des Telekommunikations-marktes geprägt.

 

Im Unterschied zum Medienrecht regelt das TK-Recht im Wesentlichen die Übertragung von Informationen ohne Betrachtung ihres Inhaltes.

 

Die Zuständigkeit für das Telekommunikationsrecht wurde in Deutschland durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übertragen, einschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur, früher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, RegTP). Diese Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.

 

Liberalisierung des Deutschen Telekommunikationsmarktes

 

Grund für die schrittweise Liberalisierung der deutschen Telekommunikationsmärkte waren in erster Linie gemeinschaftsrechtliche Vorgaben. Die europäische Kommission machte hier von ihrer Liberalisierungs- (Art. 86 Abs. 3 EGV) und Binnenmarktharmonisierungskompetenz (Art. 95 EGV) Gebrauch.[2] Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes 1996 verlor die Deutsche Telekom ihr Monopolrecht auf dem Telekommunikationsmarkt. Die Marktöffnung gilt angesichts des regen Wettbewerbs als gelungen (im Gegensatz zur Liberalisierung des Strommarktes 1998). Zwar wird der Markt von einigen großen Unternehmen geprägt - zu denen weiterhin die Deutsche Telekom gehört -, jedoch gibt es mittlerweile eine große Anzahl an Anbietern, die mit diesen in Konkurrenz stehen. Die Preise für Telekommunikation sind daher seit der Liberalisierung stark gesunken, was ein Indikator für funktionierenden Wettbewerb ist.

 

Um diesen Wettbewerb zu ermöglichen, gilt für den Telekommunikationsmarkt eine sog. asymmetrische Regulierung. Das bedeutet, dass durch Sonderregeln für marktbeherrschende Unternehmen die neu hinzutretenden Wettbewerber unterstützt werden sollen. Ein marktbehe- rrschendes Unternehmen (typischerweise die Deutsche Telekom) ist verpflichtet, "Wettbewerbern auf diesem Markt diskriminierungsfrei den Zugang zu seinen intern genutzten und zu seinen am Markt angebotenen Leistungen, soweit sie wesentlich sind, zu den Bedingungen zu ermöglichen, die es sich selber bei der Nutzung dieser Leistungen für die Erbringung anderer Telekommunikationsdienstleistungen einräumt" (§ 33 TKG 1996).

 

Erste Schritte zur Liberalisierung waren die Aufhebung des Netzmonopols der Deutschen Telekom 1996 und des Monopols für Sprachtelefondienste 1998. Damals startete für die  Endverbraucher über andere private Anbieter mit Call-by-Call- oder Preselection-Verfahren der Wettbewerb in der Telekommunikation.

 

 

Unter dem Oberbegriff Telekommunikationsrecht wird oft eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsbereiche zusammengefasst, die von Anbietern in diesem Bereich beachtet werden müssen. Hier nur eine kleine Auswahl:

  • Telekommunikationsrecht
  • Telekommunikationsrecht im gemeinschaftsrechtlichen Rahmen
  • Verfassungsrechtliche Grundlagen des Telekommunikationsrechts (Art. 87 f, Art. 143 b GG)
  • Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommuniktation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
  • Verfahren der Marktregulierung, Zugangsregulierung, Entgeltregulierung
  • Besondere Missbrauchsaufsicht, Frequenzordnung, Benutzung der Verkehrswege, Universaldienst
  • Staatliche Überwachung von Telekommunikationsanlagen
  • Vertragsrecht und besonderer Kundenschutz
  • Internetrecht
  • Domainrecht
  • Anbieterkennzeichnung; Informationspflichten
  • eCommerce-Recht: anwendbares Recht bei Auslandsberührung (Kollisionsrecht; Herkunftslandprinzip); Vertragsschluss; Formerfordernisse (eSignatur); Einbeziehung und Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen; Verbraucherschutz (Widerrufsrecht)
  • Wettbewerbsrechtliche Aspekte des eCommerce
  • Elektronische Versteigerungen
  • Immaterialgüterrecht
  • Softwareschutz im Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht
  • Softwarevertragsrecht
  • Open Source Software
  • Rechtsschutz von Datenbanken
  • Recht der Domain-Names
  • Urheberrecht im Internet
  • DRM und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Besondere Fragen der Rechtsdurchsetzung bei Immaterialgüterrechten
  • IT-Vertragsrecht
  • Lizenzvertragsrecht
  • Urheberrecht an Software und Datenbanken; Erschöpfungsgrundsatz
  • Grenzen durch AGB-Inhaltskontrolle
  • Internationales Lizenzvertragsrecht
  • eGovernment und Vergaberecht
  • eGovernment: politische und ökonomische Rahmenbedingungen, verfassungsrechtliche Grundlagen, elektronische Verwaltungsverfahren, Handlungsmaßstäbe für den IT-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung
  • Vergaberecht: Rechtsgrundlagen und Grundsätze; Checkliste für rechtskonforme IT-Beschaffung der öffentlichen Hand; Sonderprobleme wie Open Source Software, Inhouse-Vergabe oder Standardisierung, Rechtsschutzfragen
  • Computer-Strafrecht
  • Grundrecht auf Medienfreiheit
  • Internationale (v.a. europäische) und nationale Vorschriften des Computer- und Internetstrafrechts
  • Computerstrafrecht: Betrug und Computerbetrug, Urkundenfälschung am Computer, Datenveränderung und Computersabotage
  • Internetstrafrecht: Strafanwendungsrecht, Schriftenbegriff, Strafbarkeit von Providern, Pornographie im Internet, extremistische Propaganda, Betrug im Internet, Glücksspiele, Urheberrechtsverletzungen, Datenschutzstrafrecht, neue Herausforderungen (Phishing, DoS-Angriffe, Cyberstalking, Domain-Hijacking)
  • Datenschutzrecht
  • Internationales und EG-Datenschutzrecht insb. DSG-VO
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Allgemeines Datenschutzrecht des Bundes und der Länder
  • Bereichsspezifisches Datenschutzrecht im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich, insbesondere TKG, TMG, SGB X, Sicherheitsbereich
  • Pflichten der verantwortlichen Stellen, Rechte der Betroffenen, interne/ externe Kontrolle
  • Aufgaben des Betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Verfahrensverzeichnis; Vorabkontrolle; Ökonomische Instrumente
  • Modernisierung des Datenschutzes; Datensicherheit; Datenschutz-Audit; Selbstschutz
  • IT und Steuerrecht
  • Gestaltung von steueroptimalen Unternehmens- und Vertriebsstrukturen bei IT-Produkten
  • Umsatzsteuer bei TK-Leistungsketten (USt-Branchenlösung) und Auslandsbezug
  • Bilanzierungsfragen bei immateriellen IT-Gütern
  • Digitale Betriebsprüfung
  • Tax-Risk-Management

 

 

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