Wissen

und

Kreativität

verbinden

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Bitte beachten Sie:

Wir arbeiten als Rechtsanwälte in einer Bürogemeinschaft und bilden keine Sozietät

Beratungsgebiete - nicht nur, was Recht ist.

In der Rechtssberatung, insbesondere im Wirtschafts- und Regulierungsrecht sowie im Erb- und Unternehmensnachfolgerecht liegt ein wesentlicher Schwerpunkt.

 

Sie dürfen aber mehr als nur das erwarten...

Trotz aller juristischer Qualifikation ist nicht der anwaltliche Elfenbeinturm das Zuhause von Rechtsanwalt Piepenbrock, sondern die Praxis.

 

Praktikabilität der Lösungen steht im Fordergrund, die durch ein interdisziplinäres Denken und langjährige Erfahrung in der Telekommunikations- und Telemediabranche, einschließlich ihrer Dienste und Technik an der Schnittstelle von Recht, Ökonomie, Technik und Unternehmertum erreicht wird.

 

Auf die manchmal notwendige Antwort: „Nein, so geht es nicht“, folgt für Rechtsanwalt Piepenbrock zwingend die Suche nach der möglichen Alternative. ...und meist findet er eine.

 

Zweiter Tätigkeitsschwerpunkt ist das Erbrecht

mit den damit zusammenhängenden Fragen der Unternehmensnachfolge. In erbrechtlichen Angelegenheiten werden die Mandanten bei der Planung des eigenen Erbes unterstützt.

 

Dabei geht es nicht nur darum, eindeutig und zweifelsfrei den "Letzten Willen" zu formulieren, sondern  die rechtlich  zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um die optimale Nachfolgeregelung zu finden. Dazu gehört es z.B. die Erbschaftssteuer bei der Übertragung der privaten oder betrieblichen Vermögen auf die nächste Generation zu minimieren. 

 

Oft sollen Unternehmen bereits zu Lebzeiten  übertragen werden oder es soll für den Fall eines plötzlichen Todes des Unternehmensinhabers Vorsorge  getroffen werden. 

 

Schließlich sind natürlich auch nach dem Erbfall die erforderlichen  und richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Selbstverständlich gehören die Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung, gerade auch im unternehmerischen Bereich zu den angebotenen Leistungen.

Jeder von uns versteht seine Arbeit als spezialisierte Tätigkeit und konzentriert sich auf die Bereiche, in denen er/sie sich besonders auskennt, wie z.B. das Wirtschafts- und Erbrecht, insbesondere Themen des Regulierungsrechts, Telemedienrechts, Wettbewerbsrechts, Datenschutzrechts, des IT-Rechts und der Unternehmensnachfolge.

 

So liegt ein besonderer Fokus von RA Piepenbrock auf dem Telekommunikationsrecht und der Beratung von Telekommunikationsanbietern. Den Mandanten wird dabei eine komplette Betreuung und außergerichtliche Beratung von der ersten Idee eines Projektes, seiner Planug und Durchführung wie auch eine evtl. erforderliche Prozessdurchführung geboten. 

 

Unternehmen wollen in erster Linie Projekte entwickeln und mit ihnen Geschäfte machen statt Prozesse zu führen. In diesem Sinn wird eine strategische Beratung - Consulting geboten. So manche Geschäftsidee wurde hier bereits gemeinsam geboren und zum Erfolg geführt.

 

Die Beratung in allen IT- und telemedienrechtlichen Fragen, bei der Vertrags- oder AGB-Gestaltung sowie die Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gehören ebenso zum Tätigkeitsspektrum der Kanzlei. Im Datenschutzrecht betreut sie Mandanten beim Umgang mit personenbezogenen Daten, im IT-Recht berät sie Unternehmen bei Outsourcing-Verträgen, Hardwarekauf und Leasing, Lizenzverträgen, Hosting-Verträgen und Rechenzentrumsverträgen. Über Expertise verfügt sie auch im Wettbewerbsrecht sowie im Kartell- und Patentrecht.

 

Dr. Kempen konzentriert sich dagegen sehr auf die Bereiche des gesamten Erbrechts einschließlich der Testamentsvollstreckung.

 

Hinzugekommen ist bei RA Piepenbrock schließlich die Unterstützung für Kreditnehmer, die unberechtigte Vorfälligkeitsentschädigungen von Banken zurückfordern oder aufgrund von unrichtigen oder fehlenden Widerrufsbelehrungen Kreditverträge widerrufen und sich so ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus bestehenden Kreditverträgen lösen möchten, um zu niedrigeren Konditionen neue Finanzierungen zu wählen, da dieses Thema seit längerem in der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist und zahlreiche Kreditnehmer ihre Rechte allein gegenüber ihren Banken nicht durchsetzen können und daher anwaltliche Hilfe benötigen.

 

Um die Aufzählung an dieser Stelle zu beenden, sei nur noch erwähnt, dass  Unternehmensgründungen und Unternehmenstransaktionen sowie Ausgliederungen „nicht mehr benötigter Teile“ und weitere Bereiche ebenfalls zum Portefeuille gehören, wobei aufgrund der langjährigen und zahlreichen Kontakte im Markt auch bei der Suche und Vermittlung der jeweiligen Targets bzw. Käufer geholfen wird.

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