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Erbrecht - Unternehmensnachfolge

 

Nicht nur für Best Ager – ein Testament braucht heute jeder

 

Rechtsanwältin Dr. Kempen und Rechtsanwalt Piepenbrock beraten ihre Mandnaten breit aufgestellt in Fragen des Erb- und Nachfolgerechts

 

Nie zuvor wurde in Deutschland so viel vererbt wie heute. Dennoch behandeln die meisten Deutschen das Thema Vermögensnachfolge von Todes wegen mehr als stiefmütterlich. Derzeit ist davon auszugehen, dass etwa 2/3 der Bundesbürger keine Verfügung darüber getroffen hat, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll.

 

Viele haben ihre statistische Lebenserwartung im Kopf und vertrauen darauf, ausreichend Zeit für die vermeintlich unangenehme Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod zu haben – eine Zuversicht, die sich nur allzu oft bitter rächt, denn die unterlassene Nachlassplanung gehört zu den Fehlern, die sich nicht mehr korrigieren lassen.

 

Die weit verbreitete Neigung, das eigene Testament auf die lange Bank zu schieben, war noch nie empfehlenswert, hat aber heute noch viel fatalere Auswirkungen als früher. Dies liegt zum einen an den sich immer wieder ändernden Wohnsitzen überall auf der Welt und zum anderen an dem tiefgreifenden Wandel im Bereich Ehe und Familie.

 

So gilt für Deutsche, die ohne entsprechende Vorkehrungen mit Wohnsitz im Ausland versterben, häufig kein deutsches Erbrecht mehr. Das kann ungeahnte und vor allem ungewollte Folgen haben. Manch ausländische Rechtsordnung verbietet beispielsweise das in Deutschland gebräuchliche gemeinschaftliche Testament von Eheleuten. In einigen Ländern fällt das gesetzliche Erbrecht der Ehefrau, die man versorgt wissen will, sehr viel schlechter aus als in Deutschland. Aber auch Unternehmern drohen Unsicherheiten – es gibt beispielsweise Staaten, die in der Unternehmensnachfolge lebensnotwendigen Pflichtteilsverzichte weichender Ehegatten oder Kinder nicht akzeptieren. Viele von uns wissen heute noch nicht, wo sie sich in Zukunft überall aufhalten werden.

 

Eine sinnvolle Nachlassplanung ist aber nur möglich, wenn feststeht, nach welchem Recht ein späterer Erbfall überhaupt beurteilt wird. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit kann eine entsprechende Rechtswahl empfehlenswert sein.

 

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass bei kinderlosen Ehepaaren der länger lebende Ehepartner gesetzlicher Alleinerbe ist. Hier erben fast immer Eltern, Geschwister oder Großeltern des verstorbenen Ehepartners mit – eine in vielen Fällen absolut unerwünschte Folge. Auch bei Geschiedenen oder Patchwork-Familien führt das gesetzliche Erbrecht zu ungewollten – mitunter geradezu unangemessenen Folgen.

 

Problematisch und oft übersehen wird die Gefahr, dass im Fall einer Scheidung das eigene Vermögen über ein gemeinsames Kind ausgerechnet an den geschiedenen Ehepartner fallen kann – ein fast immer unerwünschtes Ergebnis. Dies lässt sich durch ein besonders gestaltetes Testament vermeiden.

 

Auch auf die Bedürfnisse der ständig zunehmenden Zahl von Patchwork-Familien passen die vorhandenen Regelungen der gesetzlichen Erbfolge nicht und führen häufig zu ungewollten und auch ungerechten Ergebnissen. Hier ist eine testamentarische Gestaltung gefordert, die den Interessen aller Beteiligten im konkreten Fall Rechnung trägt. Dabei darf die Gestaltung vieles sein – nur auf keinen Fall patchwork!

 

Nachfolgeplanung ist somit vor diesem Hintergrund keine Frage des Alters oder des Vermögens, sondern in erster Linie eine Frage der Verantwortung. Verantwortungsbewusste Nachlassplanung ist als Aufgabe anzusehen, die es bereits in jungen Jahren anzugehen gilt. Dass sich alles ständig und mitunter unglaublich schnell verändert, steht der geforderten frühzeitigen Planung nicht entgegen. Ein Testament ist ohnehin in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität zu überprüfen, so dass es immer wieder der Lebenswirklichkeit und damit dem gegenwärtigen Willen des Testierenden entspricht.